STUDIO ELI 13

Allgemeine Geschätsbedingungen

1 ALLGEMEINES
  • Die Firma eli13 arbeitet ausschließlich zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Auftragsgebers erlangen keine Gültigkeit; es bedarf daher auch keines ausdrücklichen Widerspruchs seitens des eli13 Studios.
  • Termin- und Preisabsprachen im Rahmen der Verhandlungen sind ausschließlich mit der Geschäftsleitung des eli13 Studios zu treffen. Die erteilten Aufträge werden rechtswirksam durch schriftliche Auftragsbestätigung des eli13 Studios.
  • Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Auch die Aufhebung der Schriftformklausel bedarf der Schriftform.
  • 2 NUTZUNG DER RÄUME UND DER TECHNISCHEN EINRICHTUNG
  • Das eli13 Studio vermietet an den Auftraggeber die in der Buchungsbestätigung genannten Räumlichkeiten für den dort festgelegten Zeitraum.
  • Das Nutzungsrecht steht ausschließlich dem Auftraggeber oder dessen Kunden zu; Weitervermietung oder Überlassung an Dritte ist darüber hinaus nur mit schriftlicher Zustimmung des eli13 Studios zulässig
  • Nach Beendigung der Vertragsdauer müssen alle angemieteten Räumlichkeiten nach Gewissen wieder in den ursprünglichen Zustand gebracht werden. Die Reinigung sowie darüber hinausgehende notwendige Arbeiten werden durch eine, von eli13 Studio zu beauftragende Firma, auf Kosten des Auftraggebers durchgeführt.
  • Mit Inanspruchnahme der Räumlichkeiten besteht für den Auftraggeber die Möglichkeit, personelle und materielle Dienstleistungen des eli13 Studios, soweit es für die Herstellung von seinen Produkten notwendig ist und zur Verfügung stehen, in Anspruch zu nehmen. Das eli13 Studio stellt diese Dienstleistungen oder Gegenstände gemäß der aktuellen Preisliste in Rechnung. Soweit das eli13 Studio von dritter Seite Gegenstände beschafft, werde diese dem Auftraggeber zu den jeweiligen Miet- oder Anschaffungskosten zuzüglich der anfallenden Handlungsfee laut aktueller Preisliste in Rechnung gestellt
  • Der Auftraggeber hat sich bei der Übernahme von der ordnungsgemäßen Beschaffenheit der zu übernehmenden Gegenstände sowie des Zubehörs zu überzeugen. Rügt er nicht unmittelbar bei der Übergabe der Gegenstände, so gilt die Ordnungsmäßigkeit der Leistung als von ihm anerkannt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die ihm überlassenen Gegenstände pfleglich zu behandeln und ordnungsgemäß zu verwahren. Er ist nicht befugt, diese an Dritte weiterzuvermieten oder zu überlassen.
  • Die vom eli13 Studio überlassenen oder für den Auftraggeber angemieteten Gegenstände dürfen nicht verändert und grundsätzlich nur innerhalb Deutschlands verwendet werden. Bei Verwendung außerhalb der Studios werden alle Gegenstände nur gegen Lieferschein ausgehändigt. Die Kosten anfallender Transporte trägt der Auftraggeber.
  • 3 INANSPRUCHNAHME VON ARBEITSKRÄFTEN UND ZUSATZLEISTUNGEN
  • Vom Auftraggeber benötigte Arbeitskräfte (Assistenten, Studiobetreuung, Produktionsservice, etc.) werden vom eli13 Studio gegebenenfalls gestellt und zu den jeweiligen Sätzen abgerechnet.
  • 4 INANSPRUCHNAHME SONSTIGER LEISTUNGEN
  • Die Stromrechnung erfolgt nach Maßgabe des Zählers des eli13 Studios und gemäß deren aktueller Preisliste. Die Stromzähler werden bei der Übergabe sowie bei Rückgabe gemeinsam oder vom eli13 Studio abgelesen.
  • 5. HAFTUNG DES AUFTRAGGEBERS
  • Die Gefahr für die Mietsache und übernommenen Gegenstände, geht mit Übergabe an den Auftraggeber an diesen über. Ebenso trägt er die Transport- oder Versandgefahr, auch dann, wenn Transportgut oder Versand durch das eli13 Studio im Auftrag des Auftraggebers durchgeführt wird.
  • Der Auftraggeber haftet für die Vollständigkeit und Schamlosigkeit der übernommenen Mietsache. Er haftet für alle Sach- und Personenschäden, die im Zusammenhang mit der Studiobenutzung stehen.
  • Während der Mietzeit aufgrund der vertraglichen Nutzung notwendig werdende Reparaturen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Alle während der Mietzeit auftretenden Schäden müssen vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich angezeigt werden. Sollten während der Mietzeit Reparaturarbeiten dringend notwendig werden, ist das eli13 Studio berechtig, sofort alle notwendigen Maßnahmen einzuleiten. Ein Recht zur Mietzinsminderung besteht nur, wenn die Ursache für die notwendigen Reparaturarbeit nicht dem Auftraggeber zugerechnet werden kann.
  • Abhanden gekommene, zerstörte oder beschädigte Gegenstände werden dem Auftraggeber zum Neupreis bzw. in Höhe der nachgewiesenen Reparaturkosten jeweils zzgl. Handlingsfee in Rechnung gestellt.
  • 6 HAFTUNG DES ELI13 STUDIOS
  • Das eli13 Studio haftet dem Auftraggeber gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, für die von ihr bzw. ihren Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden. Für einen einzelnen Schadenfall ist die Haftung auf den zweifachen Wert des vereinbarten Mietzinses begrenzt.
  • Eine Haftung darüber hinaus ist ausgeschlossen. Vertragliche Schadensersatzansprüche des Auftraggebers verjähren in 6 Monaten ab Beendigung des vertraglichen Verhältnisses. Im Falle einer eventuellen Haftung des eli13 Studios steht dem Auftraggeber weder ein Zurückbehaltungsrecht noch ein Recht zur Kündigung des Vertrages zu.
  • 7 RECHNUNGS- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
  • Rechnungen gelten nach Ablauf einer Frist von 14 Kalendertagen nach Zugang der Rechnung als anerkannt.
  • Alle Zahlungen sind porto- und spesenfrei ohne Abzug sofort ab Rechnungsdatum fällig.
  • Werden Zahlungen nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung geleistet, so hat der Auftraggeber einen pauschalisierten Verzugszins von 20,00 € pro angefangener Woche zu leisten. Die Geltendmachung von darüber hinaus tatsächlich angefallenen Verzugsschäden bleibt vorbehalten. Das Recht der Aufrechnung sowie der Zurückhaltung seitens des Auftraggebers wird ausdrücklich ausgeschlossen.
  • Erfolgen die vereinbaren á-conto-Zahlungen nicht pünktlich, nicht in der vereinbarten Form oder nicht vollständig, so ist das eli13 Studio berechtigt, nach Ablauf einer von ihr zu setzenden, angemessenen, schriftlichen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Bis zum Ablauf der Nachfrist ist das eli13 Studio berechtigt, sämtliche vertragliche Leistungen zu verweigern, bis alle Rückstände beglichen sind. Für dem Auftraggeber hieraus entstehende Schäden oder sonstige Nachteile übernimmt das eli13 Studio keinerlei Haftung.
  • 8 KÜNDIGUNG
  • Das eli13 Studio ist berechtigt, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist unter Ausschluß eventuell sich hieraus ergebender Schadenersatzpflichten, das Vertragsverhältnis vorzeitig zu lösen oder vom Vertrag zurückzutreten, wenn über das Vermögen des Auftragsgebers Antrag auf Einleitung eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens oder ein Antrag auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung des Auftraggebers gestellt wird. Sofern der Auftraggeber die Betriebssicherheit gefährdet oder in einer solch schwerwiegenden Weise seine vertraglichen Pflichten oder gegen die Hausordnung verstößt, dass dies mit den Interessen des eli13 Studios nicht mehr vereinbar ist, ist das eli13 Studio berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen. Für eventuell hieraus entstehende Nachteile beim Auftraggeber übernimmt das eli13 Studio keine Haftung. Der Auftraggeber erklärt hiermit Kenntnis von der Hausordnung zu haben und diese anzuerkennen.
  • Tritt der Auftraggeber spätestens 4 Kalendertage vor Mietbeginn einer Festbuchung vom Vertrag zurück, so werden ihm 50 % von dem in der Auftragsbestätigung bzw. im Kostenvoranschlag aufgeführten voraussichtlichen Gesamtaufwandes in Rechnung gestellt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist. Bei späterem Rücktritt hat der Auftraggeber den vollen voraussichtlichen Gesamtaufwand zu bezahlen.
  • 9 GERICHTSSTAND UND ERFÜLLUNGSORT

  • Auf diesen Vertrag findet Deutsches Recht Anwendung
  • Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg